Rechtsprechung
   BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25076
BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91 (https://dejure.org/1992,25076)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 4 AZR 360/91 (https://dejure.org/1992,25076)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 4 AZR 360/91 (https://dejure.org/1992,25076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,25076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von in einem Fernmeldezentrum der Bundeswehr beschäftigten Arbeitnehmern - Möglichkeit eines Höhergruppierungsanspruchs bei fehlendem Besuch der einschlägigen Kurse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91
    Unter Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 548/90

    Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung nach VergGr.

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91
    Das Revisionsgericht hat zwar grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff selbst zu bestimmen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 341/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.W.M.; BAG Urteil vom 24. April 1991 - 4 AZR 548/90 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91
    Das Revisionsgericht hat zwar grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff selbst zu bestimmen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 341/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.W.M.; BAG Urteil vom 24. April 1991 - 4 AZR 548/90 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 360/91
    Das Revisionsgericht hat zwar grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff selbst zu bestimmen (ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt BAG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 341/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.W.M.; BAG Urteil vom 24. April 1991 - 4 AZR 548/90 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 14. August 1991 - 4 AZR 593/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht